Die EU-Richtlinie 2023/970 verschiebt die Beweislast, auf Sie. Hill Digital bringt 50 Jahre People-Expertise und souveräne AT/EU-Infrastruktur in Ihre Entgeltstruktur. Ruhig vorbereiten, statt 2027 unter Zeitdruck reparieren.
Human in the Lead. KI im Hintergrund.
Bei diesem Tempo dauert Lohngleichheit 165 Jahre.
Ihr erster Bericht kommt 2027.
Der Gender Pay Gap in Österreich lag 2024 bei 17,6 %. In 25 Jahren hat er sich um rund fünf Prozentpunkte verringert. Die EU zieht daraus eine Konsequenz: keine Freiwilligkeit mehr, sondern eine Berichtspflicht mit Zähnen.
Die Richtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft. Ein nationaler Gesetzesentwurf fehlt noch, genau das verleitet zum Abwarten. Doch die Pflicht ist sicher, und Ihre Datenbasis für den ersten Bericht entsteht in genau diesem Jahr.
Entgelttransparenz ist kein einzelnes Reporting. Sie verändert Reporting, Recruiting, Mitarbeiterrechte und Ihre Job-Architektur auf einmal.
Unternehmen ab 100 Beschäftigten melden den geschlechtsbezogenen Entgeltunterschied an eine nationale Stelle, offiziell und überprüfbar, nicht mehr nur intern.
Bewerber:innen müssen Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne vor der Verhandlung kennen. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt wird unzulässig.
Mitarbeitende dürfen das Durchschnittsentgelt vergleichbarer Gruppen nach Geschlecht erfragen. Die Kriterien der Gehaltsfindung müssen objektiv und geschlechtsneutral sein.
Sie müssen definieren, was im Betrieb gleiche und gleichwertige Arbeit ist, mit einem geschlechtsneutralen Bewertungssystem. Hier sitzt die eigentliche Arbeit.
Übersteigt der unerklärte Entgeltunterschied in einer Vergleichsgruppe 5 % und wird er nicht binnen sechs Monaten objektiv erklärt oder behoben, sind Sie zu einer gemeinsamen Entgeltbewertung verpflichtet.
Im Streitfall müssen künftig Sie nachweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt, nicht die oder der Beschäftigte. Eine Lohnlücke ohne objektive Erklärung wird so vom Risiko zur Forderung.
Den Gender Pay Gap zu berechnen ist Statistik. Aufwand und Risiko stecken in der Frage davor: Was genau ist in Ihrem Unternehmen gleichwertige Arbeit? Ohne nachvollziehbare, geschlechtsneutrale Funktionsbewertung vergleichen Sie Äpfel mit Birnen, und ein Gap auf wackeliger Job-Struktur hält im Ernstfall nicht.
Vier Module, modular einführbar, Plattform plus Hill-Expert:innen im Managed Service. Sie tragen kein Setup-Risiko, sondern gewinnen Klarheit über das eigene Unternehmen.
Wir klären, ab wann und über wie viele Gesellschaften Sie berichtspflichtig sind, und wo Sie heute stehen.
Das Herzstück: ein geschlechtsneutrales, nachvollziehbares Bewertungssystem auf Basis der Hill-Comp-Methodik aus Tausenden Mandaten.
Ein interner Probelauf zeigt Ihren Entgeltunterschied heute, inklusive variabler Bestandteile und Sachbezüge, nicht nur Grundgehalt.
Wir verankern Transparenz dort, wo sie täglich gelebt wird: in Recruiting, Gehaltsfindung und Reporting.
Der Großteil der Vorbereitung, Datenqualität, Funktionsbewertung, Prozesse, ist vom exakten Wortlaut des nationalen Gesetzes unabhängig. Jede Maßnahme schafft Wert, sobald sie steht.
(EU) 2023/970 seit Juni 2023 gültig, Umsetzungsfrist in nationales Recht: 7. Juni 2026.
Aus diesem Jahr stammen die Zahlen für die erste Berichtswelle. Was Sie jetzt vorbereiten, müssen Sie später nicht reparieren.
Für Unternehmen ab 150 Beschäftigten greift die Meldung an die nationale Stelle.
Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten werden berichtspflichtig.
Transparenz ist Teil unserer Hill-Expertise. Vertrauen schaffen wir, indem wir auch das Nein klar benennen.
Auch ohne nationales Gesetz: Berichtspflicht und Beweislastumkehr kommen. Wer jetzt vorbereitet, repariert später nichts unter Zeitdruck.
Ein unerklärter Gap wird zur Forderung. Eine belastbare Funktionsbewertung ist der wirksamste Schutz vor genau diesem Szenario.
Saubere Entgeltstrukturen schaffen Vertrauen in den eigenen Reihen und eine faktenbasierte Grundlage für jede Gehaltsentscheidung.
In rund 15 Minuten zeigen wir Ihnen, ab wann Sie betroffen sind, wo Ihre größten Risiken liegen und welche drei Schritte den größten Hebel haben. Wenn es passt, sprechen wir über Hill Digital. Wenn nicht, gehen Sie mit konkreten Branchen-Insights. Ehrenwort.
Direktkontakt: info@hill-digital.at · +43 800 66 55 04
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er fasst den Stand der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 zum 25. Juni 2026 zusammen. Statistik zum Gender Pay Gap: Statistik Austria (Genderstatistik 2026).