Übersteigt der unerklärte Entgeltunterschied in einer Vergleichsgruppe 5 %, kehrt sich die Beweislast um: Im Streitfall müssen künftig SIE nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt, nicht die oder der Beschäftigte.
Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen an einem Musterbericht, wo Unternehmen Ihrer Größe gerade stehen, und welche zwei, drei Schritte für Sie jetzt zählen.
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Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung. Er fasst den Stand der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 zum Juni 2026 zusammen. Kontakt: info@hill-digital.at · +43 800 66 55 04